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Anwaltsgebühren

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Das Anwaltshonorar errechnet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Man unterscheidet dabei zwischen Betragsrahmengebühren und Satzgebühren.
Die Betragsrahmengebühren finden regelmäßig bei Strafsachen und bei Angelegenheiten des Verwaltungsrechts Anwendung.
In Zivilsachen finden überwiegend Satzgebühren Anwendung. Maßgeblich für die Berechnung ist dabei der sogenannte Gegenstandswert bzw. Streitwert einer Angelegenheit.
Sprechen Sie uns an – wir informieren Sie gerne vorab über die voraussichtlich zu erwartenden Gebühren.

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